Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) // Allgemeine Nutzungsregeln

BIKEWELT SCHÖNECK

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) //  Allgemeine Nutzungsregeln (download)

1. Risiko und Versicherungen
Alle Nutzer(innen) der Bikewelt Schöneck betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko und befahren die Strecken auf eigene Gefahr.
Sie sind sich der Gefahren und Risiken durch die Benutzung der Strecken vollumfänglich bewusst und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Die Nutzer müssen deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen.
Der Betreiber der Bikewelt Schöneck ist die Dienstleistungs- und Tourismus GmbH. Sie übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und Areale sowie der dazugehörigen Einrichtungen.
Während der Öffnungszeiten des Liftbetriebs sowie des Übungsparcours befahren Fahrer unterschiedlichen Leistungsniveaus gleichzeitig die Strecken, weshalb auf langsamere Fahrer zu achten ist.  


2. Haftungsverzicht
Die Nutzung der Bikewelt Schöneck, die Teilnahme an Schulungen, Bikeseminaren, Kursen, Firmenincentives und Veranstaltungen sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder.
Für die durch Nichtbeachtung der Nutzungsbestimmungen entstandenen Schäden haftet der Verursacher und wird in vollem Umfang in Regress genommen.
Alle Nutzer(innen) des Bikeparks inkl. Übungsparcours der Bikewelt Schöneck nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Strecken und die einzelnen Areale nur in Teilbereichen gesichert sind und somit keine Schadenersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen oder Materialschäden geltend gemacht werden können. Es ist dem Betreiber nicht möglich, jedes Hindernis z.B. Bäume usw. im Parkgelände abzusichern. 
Für den technisch einwandfreien Zustand der Mountainbikes und des Equipment ist der Benutzer verantwortlich.


3. Nutzung
Die Nutzung des Bikeparks sowie des Übungsparcours der Bikewelt Schöneck ist nur mit gültiger Eintritts- bzw. Liftticket erlaubt. Das Ticket muss sichtbar am Bike befestigt oder auf Verlangen vorgezeigt werden. Der Betreiber behält sich vor, bei Nichterwerb der Tickets den ihn dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 50,- € ersetzen zu lassen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Hausverbot auszusprechen.
Alle Nutzer der Bikewelt Schöneck haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe Aushang Bikestation / Streckeneinstieg / Liftstationen) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und das Eintritts- bzw. Liftticket einzuziehen.

Kinder und Jugendliche von 6-15 Jahren benötigen für die Nutzung des Bikeparks eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. (Download)


4. Kommerzielle Nutzung
Für Veranstaltungen jeglicher Art ist ausschließlich beim Betreiber eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Diesbezüglich sind kommerzielle Aktionen in der Bikewelt Schöneck durch andere untersagt und bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Betreibers.
Der Betreiber hält sämtliche Rechte an allen in der Bikewelt Schöneck produzierten Fotos, Filme und Videos. Hierzu zählen auch Werberechte, Fotos und die Vermarktung. Sämtliche Videos und Bilder dürfen ohne Zustimmung des Betreibers nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Jede öffentliche oder kommerzielle Nutzung von Fotos und Videos bedarf der Zustimmung des Betreibers und erfordert stets die Nennung der Location mit "Bikewelt Schöneck" oder "bikewelt-schoeneck.de". 


5. Pflichten und Anweisungen
In der gesamten Bikewelt Schöneck besteht Helmpflicht. Im Bikepark inkl. Übungsparcours wird neben Vollvisierhelmen ebenso das Tragen von Sicherheitskleidung (Protektoren, Handschuhe usw.) dringend empfohlen.
Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort an der Liftstation (Berg/Tal) oder in der Bikestation zu melden. Hinweisschilder und Markierungen der Bikewelt Schöneck müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Aus Naturschutzgründen dürfen nur die gekennzeichneten Strecken und vorgesehenen Areale befahren werden.
Die Nutzer(innen) des Bikeparks inkl. Übungsparcours der Bikewelt Schöneck haben ohne besondere Aufforderung die Anweisungen des Betreiberpersonals zu befolgen und sich an die Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise zu halten. 


6. Anerkennung
Mit der Befahrung / Betretung der Grundstücke auf denen sich die Strecke(n) der Bikewelt Schöneck befinden, sowie ggfls. durch das Lösen des Eintritts- oder Lifttickets werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schöneck/Vogtl.

Betreiber:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck

Bikepark Bikewelt Schöneck

Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln

Liebe Besucher des Bikeparks der Bikewelt Schöneck, 
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Bikewelt Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln erläutert:


Bei uns gilt > Safety first <!


Das Bikepark-Team tut alles, um Strecken, Obstacles und Material in einem optimalen Zustand zu halten und größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dennoch ist jeder Fahrer angehalten, sich selbst und seine Fahrkünste sorgfältig einzuschätzen. Durch Selbstüberschätzung und leichtsinniges Fahren gefährdet ihr euch und andere. 
Anfängern und Mountainbikern wird empfohlen, einen Fahrtechnikkurs zu besuchen. So lernt man schnelles, actiongeladenes Fahren und optimale Sicherheit in Einklang zu bringen. 


Damit wirklich jeder Mountainbiker in der Bikewelt Schöneck Spaß hat, gibt es bestimmte Verhaltensregeln. Bitte lest sie euch sorgfältig durch, bevor ihr losfahrt!


 1. Die Strecken sind nur teilweise präpariert und abgesichert. Das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr und nach Kenntnisnahme der AGBs.
2. Eltern haften für ihre Kinder
3. Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme.  Das Tragen von Sicherheitskleidung wird dringend empfohlen (Protektoren, Handschuhe usw.).
4. Strecken vor dem Befahren besichtigen (Pflicht)!
5. Für alle Strecken sind gute Fahrkenntnisse Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.
6. Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft:
blau = leicht  rot = mittelschwer schwarz=schwer
7. Befahren der Strecken nur innerhalb der Markierungen! Das Befahren außerhalb der Markierungen ist strengstens verboten! An unübersichtlichen Stellen langsam fahren!
8. Sicherheitsabstand einhalten! Vorrausfahrende sowie schwächere Fahrer haben immer Vorfahrt und dürfen nicht gefährdet werden. 
9. Auf der Strecke ist das Halten verboten. Bitte immer außerhalb der Fahrstrecke stehenbleiben. 
10. Für schwächere Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen Streckenhindernisse auf leichten Wegen umfahren werden können („Chickenways“).
11. Die Strecke(n) sind nur von oben nach unten zu befahren: Einbahnbetrieb! Niemals die Strecke in entgegengesetzter Richtung befahren oder hochlaufen! Du gefährdest dich und andere! 
12. Das Sitzen und Stehen auf den Hindernissen ist verboten.
13. Das Befahren der Anlage mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten.
14. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Achtung auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge die sich im Park befinden.
15. Bei einem Sturz ist die Strecke schnellstmöglich zu verlassen, nachfolgende Fahrer sind zu warnen. Herumliegende, verletzungsgefährdende Teile sind unverzüglich zu entfernen, um andere Fahrer nicht zu gefährden.
 16. Der Bikepark darf nicht in eingeschränkter körperlicher Konstitution und Reaktionsfähigkeit (z.B unter Alkoholeinfluss) befahren werden. Alkoholkonsum ist auf dem Gelände untersagt.
 17. Die Besucher der Bikewelt Schöneck parken ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen im bzw. am Parkhaus Hohe Reuth.
18. Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Bikeparkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls erfolgt der Entzug der Liftkarte oder ggf. der Verweis von der Anlage (Hausrecht).
19. Auf in der Bikewelt Schöneck produzierten Fotos, Filme und Videos hat der Aufgenommene keinen Eigentumsanspruch.
 20. Abfall ist in den Abfallbehältern zu entsorgen.
 
Viel Spaß beim Befahren der Bikepark-Strecken! 
Betreiber Bikepark:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck

Übungsparcours Bikewelt Schöneck

Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln

Liebe Besucher des Übungsparcour der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Bikewelt Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln erläutert:


Bei uns gilt > Safety first <!


Das Bikepark-Team tut alles, um Parcour, Strecken, Obstacles und Material in einem optimalen Zustand zu halten und größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dennoch ist jeder Fahrer angehalten, sich selbst und seine Fahrkünste sorgfältig einzuschätzen. Durch Selbstüberschätzung und leichtsinniges Fahren gefährdet ihr euch und andere. 
Anfängern und Mountainbikern, die noch nie in einem Bikepark gefahren sind, empfehlen wir, einen Fahrtechnikkurs zu besuchen. So lernt ihr schnelles, actiongeladenes Fahren und optimale Sicherheit in Einklang zu bringen.

 
Damit wirklich jeder Mountainbiker in der Bikewelt Schöneck Spaß hat und um einen geregelten Betrieb zu gewährleisten, sind einzuhalten:  


1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und nach Kenntnisnahme der AGBs`. Eltern haften für Ihre Kinder.
2. Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme.  Das Tragen von Sicherheitskleidung wird dringend empfohlen (Protektoren, Handschuhe usw.).
3. Es dürfen nur die markierten/eingesandeten Strecken benutzt werden. 
4. An unübersichtlichen Stellen ist langsam zu fahren.
5. Es ist ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Vorrausfahrende, sowie  schwächere Fahrer haben immer Vorfahrt und dürfen nicht gefährdet werden.
6. Auf der Strecke ist das Halten verboten. Immer außerhalb der Fahrstrecke stehenbleiben. 
7. Niemals die Strecke in entgegengesetzter Richtung befahren oder hochlaufen! Du gefährdest dich und andere. 
8. Vor dem ersten Befahren ist sich mit der Strecke vertraut zu machen und die Strecke zu besichtigen.  
9. Die aufgestellten Schilder und Markierungen müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. 
10. Das Sitzen und Stehen auf den Hindernissen ist verboten!
11. Das Befahren der Anlage mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten.
12. Bei einem Sturz ist die Strecke schnellstmöglich zu verlassen, nachfolgende Fahrer sind zu warnen. Herumliegende Teile sind unverzüglich zu entfernen, um andere Fahrer nicht zu gefährden.
13. Das Fahrrad muss für den Parcours geeignet sein und sich in sehr guten technischen Zustand befinden.
14. Der Parcours darf nicht in eingeschränkter körperlicher Konstitution und Reaktionsfähigkeit (z.B unter Alkoholeinfluss) befahren werden. Alkoholkonsum ist auf dem Gelände untersagt.
15. Abfall ist in den Abfallbehältern zu entsorgen.
 
Viel Spaß beim Befahren der Anlage! 
Betreiber Übungsparcours:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck