ECKIS WASSERWELT
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) // Allgemeine Nutzungsregeln
1. Geltungsbereich, Risiken und Versicherungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von „Eckis Wasserwelt“. Der Betreiber von „Eckis Wasserwelt“ ist die Dienstleistungs- und Tourismus GmbH. Alle Nutzer(innen) sind sich der Gefahren und Risiken durch die Benutzung der Anlage vollumfänglich bewusst und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Die Nutzer(innen) müssen deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen. Die Chipkarte der Krankenversicherung ist stets mitzuführen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Water Zorbing:
•Mindestalter: 5 Jahre (früher auf Anfrage)
•Gewicht: bis 100 Kilo
Bumperboote:
•Mindestalter: 10 Jahre
•jüngere Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen
Teilnehmer müssen schwimmen können und dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die die Teilnahme gefährden könnten. Die Nutzung darf nicht in eingeschränkter körperlicher Konstitution und Reaktionsfähigkeit (z.B. unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln) erfolgen. Alkohol- und Drogenkonsum sowie die Einnahme von anderen berauschenden Mitteln sind auf dem Gelände untersagt. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Kinder zwischen 10 und 15 Jahren benötigen einen unterschriebenen Haftungsausschluss eines Erziehungsberechtigten. In den Bumperbooten ist eine Schwimmweste zu tragen.
3. Haftungsverzicht
Die Nutzung der Wasserwelt, die Teilnahme an Schulungen, Firmenincentives und Veranstaltungen sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für die, durch Nichtbeachtung der Nutzungsbestimmungen, entstandenen Schäden haftet der Verursacher und wird in vollem Umfang in Regress genommen. Die Dienstleistungs- und Tourismus GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Teilnehmer müssen eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben.
4. Sicherheitsvorschriften
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
5. Kommerzielle Nutzung
Für Veranstaltungen jeglicher Art ist ausschließlich beim Betreiber eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Diesbezüglich sind kommerzielle Aktionen auf der Anlage durch andere untersagt und bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Betreibers.
Der Betreiber hält sämtliche Rechte an allen in der Wasserwelt produzierten Fotos, Filme und Videos. Hierzu zählen auch Werberechte, Fotos und die Vermarktung. Sämtliche Videos und Bilder dürfen ohne Zustimmung des Betreibers nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Jede öffentliche oder kommerzielle Nutzung von Fotos und Videos bedarf der Zustimmung des Betreibers und erfordert stets die Nennung der Location mit "Eckis Wasserwelt".
6. Anerkennung
Mit der Nutzung der Anlage werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schöneck/ Vogtland
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Betreiber Eckis Wasserwelt: Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck