Ski-, Snowboard- und Schlittenverleih der Skiwelt Schöneck AGB´s, Hinweise und Verleihregeln

Liebe Besucher der Skiwelt Schöneck ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Skiwelt Schöneck werden hier Hinweise und Verleihregeln für die Skistation Schöneck erläutert:

1. Mietgegenstand und Mietdauer
Der Mietgegenstand umfasst Schlitten und Skiausrüstung einschließlich Skier, Skischuhe, Helme, Stöcke und Snowboards. Die Mietdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt und beginnt mit der Übergabe der Ausrüstung. Der Mieter ist verpflichtet, die ausgeliehene Ausrüstung zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe der Gegenstände erfolgt keine Erstattung des anteiligen Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verleih möglich. Die verlängere Mietzeit wird nachberechnet ist bei Abgabe der Mietgegenstände sofort zu entrichten.

2. Buchungsbearbeitung/Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei der Ausgabe der Mietgegenstände ist ein geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein etc.) vorzulegen. Mit der Unterschrift erklärt sich der Mieter einverstanden, dass eine Kopie oder ein Foto des Ausweisdokumentes für die Zeit der Ausleihe gespeichert werden darf. Nach vollständiger Rückgabe des Mietobjektes wird die Aufzeichnung vernichtet. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern, sowie mindestens eine Ausweiskopie zur Abholung der online reservierten Gegenstände.

3. Preise/Zahlung
Alle angegebenen Preise für Endverbraucher sind Endpreise inklusive der jeweils am Tage der Bestellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Buchungspreis ist, sofern nicht vorab bereits erfolgt oder anderweitig vereinbart oder durch eine von uns übersendete Rechnung mit Zahlungsziel, spätestens bei Übernahme der Mietsache in der Skistation zu zahlen. Wir sind nicht verpflichtet, die Mietgegenstände zu übergeben, sofern der vereinbarte Mietpreis nicht gezahlt ist. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht fristgemäß nach, so mahnt die Skiwelt Schöneck die fällige Zahlung unter Fristsetzung an. Erfolgt trotz Mahnung und Fristsetzung keine rechtzeitige Zahlung (Eingang auf dem Bankkonto), ist die Skiwelt Schöneck berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall werden die in Punkt 4 dieser AGB geregelten Stornokosten mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig.

4. Storno, Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an die Skistation Schöneck zu richten und muss schriftlich (ggf. per Einwurfeinschreiben) erfolgen. Entscheidend ist der Zugang in der Skistation. Soweit der Rücktritt nicht auf Gründen höherer Gewalt oder sonstigen Gründen beruht, die von der Skistation zu vertreten sind, ist diese berechtigt, dem Kunden anstelle des Buchungspreises folgende pauschalierte Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen: Rücktritt bis 7 Tage vor Ausleihtag: 50% des Verleihpreises Rücktritt bis 3 Tage vor Ausleihtag: 75% des Verleihpreises Rücktritt am Ausleihtag: 90% des Verleihpreises Erscheint der Kunde nicht und hat der Kunde uns auch nicht anderweitig informiert gilt das als Rücktritt vom Vertrag am Ausleihtag. Im Falle einer Stornierung wird dem Kunden, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, ein Gutschein über den verbleibenden Betrag ausgestellt. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Restbetrags ist ausgeschlossen.

5. Übergabe der Mietgegenstände an Dritte
Der Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter die Mietgegenstände an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an den Gegenständen durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

6. Übergabe
Es ist bei der Übergabe auf die Ausrüstungsnummer zu achten, um Verwechslungen während des Nutzungszeitraums auszuschließen. Jeder Mieter trägt die Verantwortung für die Gegenstände, die er in der Skistation zurückgibt. Die Mietobjekte werden nicht an Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ausgegeben. Der Gebrauch der Mietsachen unter Einfluss dieser genannten Rauschmittel ist ebenfalls untersagt. Gleiches gilt bei Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

7. Haftungsausschluss des Vermieters
Jeder ist für sich selbst und die Mietgegenstände verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand der Ausrüstung an. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken. Die Skiwelt Schöneck ist in keinem Fall haftbar zu machen, Schadensersatz wird in keinem Fall gewährt.

8. Haftung des Mieters
Mit der Übergabe der Mietgegenstände geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Gegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er die Ausrüstung beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht, es gilt das Verursacherprinzip. Insbesondere hat der Mieter die Ausrüstung – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung - in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung der Mietgegenstände gilt folgende pauschale Ersatzpflicht des Kunden: im Jahr nach dem Tag der Anschaffung 100 % des Anschaffungspreises im 2. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 80 % des Anschaffungspreises im 3. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 60 % des Anschaffungspreises im 4. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 40 % des Anschaffungspreises und ab dem 5. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 20 % des Anschaffungspreises Als irreparable Beschädigung gilt jede Beschädigung, deren Reparaturkosten die Höhe des Zeitwertes nach vorstehender Berechnung voraussichtlich übersteigt. Dem Kunden bleibt für jeden Fall der pauschalierten Schadensberechnung der Nachweis vorbehalten, dass der Skiwelt Schöneck ein Schaden nicht, oder nicht in der oben genannten Höhe entstanden ist.

9. Nutzung der Mietgegenstände, Verbote Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Mietgegenstände, bei denen diese offensichtlich einen Schaden erleiden können. Ausdrücklich verboten ist die Teilnahme an Rennveranstaltungen.

10. Schäden am Mietgegenstand
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden behoben oder falls erforderlich wird auch ein Ersatz übergeben. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden am Mietgegenstand und daraus entstehenden Folgeschäden. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten o.g. Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowohl evtl. Mehrkosten durch erneute Reparatur. Im Falle einer Beschädigung ist eine Vertragsstrafe in voller Höhe des Schadens zu zahlen und das unmittelbar bei Abgabe der Ausrüstung. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

11. Diebstahl / Verlust
Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt, Ausrüstung entsprechend zu sichern und zu bewachen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde / Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist der volle Anschaffungspreis zu zahlen. Dies gilt auch für eine mehrtägige Mietdauer, bei der die Ausrüstung in der Unterkunft untergebracht wird. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

12. Rückgabe der Mietgegenstände
Die Ausrüstung ist gemäß Mietvertrag vollzählig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Alle Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen. Es ist nicht zulässig, die Mietgegenstände nach Ladenschluss irgendwo abzustellen und beendet nicht den Mietvertrag. Das gemietete Material muss an einen Mitarbeiter der Skistation übergeben werden. Hier ist die Uhrzeit im Mietvertrag zwingend einzuhalten.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

Stand der AGB´s Dezember 2024.

Betreiber Skiwelt Schöneck: Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck