Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) // Allgemeine Nutzungsregeln
BIKEWELT SCHÖNECK
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) // Allgemeine Nutzungsregeln (Download)
1. Risiko und Versicherungen
Alle Nutzer(innen) der Bikewelt Schöneck betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko und befahren die Strecken auf eigene Gefahr.
Sie sind sich der Gefahren und Risiken durch die Benutzung der Strecken vollumfänglich bewusst und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Die Nutzer(innen) müssen deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen. Die Chipkarte der Krankenversicherung ist stets mitzuführen.
Der Betreiber der Bikewelt Schöneck ist die Dienstleistungs- und Tourismus GmbH. Sie übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und Areale sowie der dazugehörigen Einrichtungen.
Während der Öffnungszeiten des Liftbetriebs sowie des Übungsparcours befahren Fahrer(innen) unterschiedlichen Leistungsniveaus gleichzeitig die Strecken, weshalb auf langsamere Fahrer(innen) zu achten ist.
2. Rettungseinsätze
Sollte es zu einem Ausfall der Liftanlage kommen und eine Rettungsaktion eingeleitet werden müssen, sind den Anweisungen des Rettungspersonals Folge zu leisten. Es liegt im Ermessen der Rettungskräfte und der Einsatzleitung, ob eine reine Personenrettung an der Anlage durchgeführt wird oder die sich an der Anlage befindenden Gegenstände (z.B. Roller / Fahrräder / etc.) mit sichergestellt werden können.
Alle Gäste müssen eine gültige Chipkarte ihrer Krankenkasse mitführen.
Minderjährige haben die Einverständniserklärung der Eltern bei sich zu tragen, dass diese im Notfall informiert werden können.
3. Haftungsverzicht
Die Nutzung der Bikewelt Schöneck, die Teilnahme an Schulungen, Bike-Seminaren, Kursen, Firmenincentives und Veranstaltungen sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Für die, durch Nichtbeachtung der Nutzungsbestimmungen, entstandenen Schäden haftet der Verursacher und wird in vollem Umfang in Regress genommen.
Alle Nutzer(innen) des Bikeparks inkl. Übungsparcours der Bikewelt Schöneck nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Strecken und die einzelnen Areale nur in Teilbereichen gesichert sind und somit keine Schadenersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen oder Materialschäden geltend gemacht werden können.
Für den technisch einwandfreien Zustand der Mountainbikes und des Equipment ist der Benutzer verantwortlich.
4. Nutzung
Die Nutzung des Bikeparks sowie des Übungsparcours der Bikewelt Schöneck ist nur mit gültiger Eintrittskarte bzw. einem Liftticket erlaubt. Das Ticket muss mitgeführt und bei Verlangen jederzeit vorgezeigt werden können. Der Betreiber behält sich vor, bei Nichterwerb der Tickets eine Strafe in Höhe von 40,00 EUR einzufordern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Hausverbot auszusprechen.
Alle Nutzer(innen) der Bikewelt Schöneck haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe Aushang Bike Station / Streckeneinstieg / Liftstationen / Kasse) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem
Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und das Eintritts- bzw. Liftticket einzuziehen. Die Mindestgröße für Kinder zur Liftnutzung ohne Erwachsenen beträgt 1,25m. Hunde dürfen nicht mit dem Sessellift befördert werden.
5. Kommerzielle Nutzung
Für Veranstaltungen jeglicher Art ist ausschließlich beim Betreiber eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Diesbezüglich sind kommerzielle Aktionen in der Bikewelt Schöneck durch andere untersagt und bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Betreibers.
Der Betreiber hält sämtliche Rechte an allen in der Bikewelt Schöneck produzierten Fotos, Filme und Videos. Hierzu zählen auch Werberechte, Fotos und die Vermarktung. Sämtliche Videos und Bilder dürfen ohne Zustimmung des Betreibers nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Jede öffentliche oder kommerzielle Nutzung von Fotos und Videos bedarf der Zustimmung des Betreibers und erfordert stets die Nennung der Location mit "Bikewelt Schöneck".
6. Pflichten und Anweisungen
In der gesamten Bikewelt Schöneck besteht Helmpflicht. Im Bikepark inkl. Übungsparcours wird neben Vollvisierhelmen ebenso das Tragen von Sicherheitskleidung (Protektoren, Handschuhe usw.) dringend empfohlen.
Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort an der Liftstation (Berg/Tal) oder in der Bike Station zu melden. Hinweisschilder und Markierungen der Bikewelt Schöneck müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Aus Naturschutz-gründen dürfen nur die gekennzeichneten Strecken und vorgesehenen Areale befahren werden.
Die Nutzer(innen) des Bikeparks inkl. Übungsparcours der Bikewelt Schöneck haben ohne besondere Aufforderung die Anweisungen des Betreiberpersonals zu befolgen und sich an die Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise zu halten.
7. Anerkennung
Mit der Befahrung / Betretung der Grundstücke auf denen sich die Strecke(n) der Bikewelt Schöneck befinden, sowie durch das Lösen des Eintritts- oder Lifttickets (egal ob per Webshop, am Parkautomaten oder an der Kasse) werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Stand der AGB März 2024
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schöneck/Vogtl.
Betreiber:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck
Bikepark Bikewelt Schöneck
Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
Liebe Besucher des Bikeparks der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Bikewelt Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln, die Nutzung des Bikeparks betreffend, erläutert:
Bei uns gilt > Safety first <!
Das Bikepark-Team tut alles, um Strecken, Obstacles und Material in einem optimalen Zustand zu halten und größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dennoch ist jeder Fahrer angehalten, sich selbst und seine Fahrkünste sorgfältig einzuschätzen. Durch Selbstüberschätzung und leichtsinniges Fahren gefährdet ihr euch und andere.
Anfängern und Mountainbikern wird empfohlen, einen Fahrtechnikkurs zu besuchen. So lernt man schnelles, actiongeladenes Fahren und optimale Sicherheit in Einklang zu bringen.
Kurse könnt ihr über unsere Bikeschule buchen, Tel. 037464 330011 oder per Mail an info@schoeneck-vogtland.de
Damit wirklich jeder Mountainbiker in der Bikewelt Schöneck Spaß hat, gibt es bestimmte Verhaltensregeln. Bitte lest sie euch sorgfältig durch, bevor ihr losfahrt!
1. Die Strecken sind nur teilweise präpariert und abgesichert. Das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr und nach Kenntnisnahme der AGBs.
2. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme. Das Tragen von Sicherheitskleidung wird dringend empfohlen (Protektoren, Handschuhe usw.).
4. Strecken vor dem Befahren besichtigen.
5. Für alle Strecken sind gute Fahrkenntnisse Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.
6. Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft:
blau = leicht rot = mittelschwer schwarz=schwer
7. Befahren der Strecken nur innerhalb der Markierungen. Das Befahren außerhalb der Markierungen ist strengstens verboten! An unübersichtlichen Stellen langsam fahren!
8. Sicherheitsabstand einhalten! Vorrausfahrende sowie schwächere Fahrer haben immer Vorfahrt und dürfen nicht gefährdet werden.
9. Auf der Strecke ist das Halten verboten. Bitte immer außerhalb der Fahrstrecke stehenbleiben.
10. Für schwächere Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen schwierige Streckenhindernisse auf leichten Wegen umfahren werden können („Chickenways“).
11. Die Strecke(n) sind nur von oben nach unten zu befahren: Einbahnbetrieb! Niemals die Strecke in entgegengesetzter Richtung befahren oder hochlaufen. Du gefährdest dich und andere.
12. Das Sitzen und Stehen auf den Hindernissen ist verboten.
13. Das Befahren der Anlage ist mit Pedelecs bis maximal 25 km/h gestattet, mit motorisierten Fahrzeugen über 25 km/h ist das Befahren der Anlage verboten. Sie können aus versicherungstechnischen Gründen aber leider nicht von unserem Personal in die Lifthalterung eingehoben werden.
14. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Achtung! Nehmt Rücksichtauf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge die sich im Park befinden.
15. Bei einem Sturz ist die Strecke schnellstmöglich zu verlassen, nachfolgende Fahrer sind zu warnen. Herumliegende, verletzungsgefährdende Teile sind unverzüglich zu entfernen, um andere Fahrer nicht zu gefährden. Gegebenenfalls Notruf absetzen, die nächste Streckenmarkierung suchen und den Standort durchgeben.
16. Der Bikepark darf nicht in eingeschränkter körperlicher Konstitution und Reaktionsfähigkeit (z.B. unter Alkoholeinfluss) befahren werden. Alkoholkonsum ist auf dem Gelände untersagt.
17. Die Besucher der Bikewelt Schöneck parken ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen im bzw. am Parkhaus Hohe Reuth.
18. Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Bikeparkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls erfolgt der Entzug der Liftkarte oder ggf. der Verweis von der Anlage (Hausrecht).
19. Auf, in der Bikewelt Schöneck, produzierten Fotos, Filme und Videos hat der Aufgenommene keinen Eigentumsanspruch.
20. Abfall ist in den Abfallbehältern zu entsorgen.
21. Die Mindestgröße für Kinder zur Liftnutzung ohne Erwachsenen beträgt 1,25m. Hunde dürfen nicht mit dem Sessellift befördert werden.
Viel Spaß beim Befahren der Bikepark-Strecken!
Betreiber Bikepark:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck
Übungsparcours Bikewelt Schöneck
Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
Liebe Besucher des Übungsparcours der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Bikewelt Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln, den Übungsparcours der Bikewelt betreffend, erläutert:
Bei uns gilt > Safety first <!
Das Bikepark-Team tut alles, um Parcour, Strecken, Obstacles und Material in einem optimalen Zustand zu halten und größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dennoch ist jeder Fahrer angehalten, sich selbst und seine Fahrkünste sorgfältig einzuschätzen. Durch Selbstüberschätzung und leichtsinniges Fahren gefährdet ihr euch und andere.
Anfängern und Mountainbikern, die noch nie in einem Bikepark gefahren sind, empfehlen wir, einen Fahrtechnikkurs zu besuchen. So lernt ihr schnelles, actiongeladenes Fahren und optimale Sicherheit in Einklang zu bringen.
Meldet euch dazu an der Tourist Information oder in der Bike Station. Hier könnt ihr Kurse buchen.
Damit wirklich jeder Mountainbiker in der Bikewelt Schöneck Spaß hat und um einen geregelten Betrieb zu gewährleisten, sind einzuhalten:
1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und nach Kenntnisnahme der AGB´s. Eltern haften für Ihre Kinder.
2. Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme. Das Tragen von Sicherheitskleidung wird dringend empfohlen (Protektoren, Handschuhe usw.).
3. Es dürfen nur die markierten/eingesandeten Strecken benutzt werden.
4. An unübersichtlichen Stellen ist Vorsicht geboten und das Fahrtempo zu senken.
5. Es ist ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Vorrausfahrende, sowie schwächere Fahrer haben immer Vorfahrt und dürfen nicht gefährdet werden.
6. Auf der Strecke ist das Halten verboten. Immer außerhalb der Fahrstrecke stehenbleiben.
7. Niemals die Strecke in entgegengesetzter Richtung befahren oder hochlaufen! Du gefährdest dich und andere.
8. Vor dem ersten Befahren ist sich mit der Strecke vertraut zu machen und die Strecke zu besichtigen.
9. Die aufgestellten Schilder und Markierungen müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden.
10. Das Sitzen und Stehen auf den Hindernissen ist verboten!
11. Das Befahren der Anlage ist mit Pedelecs bis maximal 25 km/h gestattet, mit motorisierten Fahrzeugen über 25 km/h ist das Befahren der Anlage verboten.
12. Bei einem Sturz ist die Strecke schnellstmöglich zu verlassen, nachfolgende Fahrer sind zu warnen. Herumliegende Teile sind unverzüglich zu entfernen, um andere Fahrer nicht zu gefährden.
13. Das Fahrrad muss für den Parcours geeignet sein und sich in sehr guten technischen Zustand befinden.
14. Der Parcours darf nicht in eingeschränkter körperlicher Konstitution und Reaktionsfähigkeit (z.B. unter Alkoholeinfluss) befahren werden. Alkoholkonsum ist auf dem Gelände untersagt.
15. Abfall ist in den Abfallbehältern zu entsorgen.
Viel Spaß beim Befahren der Anlage!
Betreiber Übungsparcours:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck
Monsterroller fahren in der Bikewelt Schöneck
AGB´s, Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
Liebe Besucher des Bikeparks der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Bikewelt Schöneck und den Sicherheitshinweisen für den Bikepark und den Übungsparcours Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln, speziell die Nutzung der Monsterroller betreffend, erläutert:
Bei uns gilt > Safety first <!
- Nutzung der Roller
Die Monsterroller sind nur auf den dafür ausgewiesenen und geeigneten Strecken, gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen.
- Voraussetzungen zur Nutzung
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark und die Rollerstrecken nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Kinder zwischen 10 und 15 Jahren benötigen eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Kinderroller sind für eine Größe zwischen 130cm (Mindestgröße) bis 150 cm geeignet, Erwachsenenroller ab 150 cm Körpergröße.
Es ist nicht gestattet Kinder auf einem Roller mitzuführen. Gewichtsbegrenzung bis max. 150 kg. Keine Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss!
- Kleidung / Ausrüstung
Es ist witterungsgerechte Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen! (keine Flip-Flops oder Sandalen).
Das Tragen eines Helmes ist Pflicht. Dieser kann vor Ort ausgeliehen werden. Eigene Helme dürfen getragen werden (z.B. Fahrradhelm, Skihelm, Motorradhelm etc.), Weitere Schutzausrüstung ist optional vor Ort erhältlich
- Streckennutzung
Die Strecken sind mit entsprechenden Symbolen ausgeschildert und gekennzeichnet. Sie sind in der Regel, wenn nicht anders ausgewiesen, nur in eine Richtung zu befahren.
Bei Verläufen auf öffentlichen Straßen ist die StVo einzuhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Viel Spaß beim Befahren der Bikepark-Strecken!
Betreiber Bikepark:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck
Bike- und Rollerverleih der Bikewelt Schöneck
AGB´s, Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
Liebe Besucher des Bikeparks der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Bikewelt Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln, den Verleih betreffend, erläutert:
- Buchungsbearbeitung/Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Bei der Ausgabe der Ausrüstungsgegenstände und Vermietobjekte ist ein geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein etc.) vorzulegen. Mit der Unterschrift erklärt sich der Mieter einverstanden, dass eine Kopie oder ein Foto des Ausweisdokumentes für die Zeit der Ausleihe gespeichert werden darf. Nach vollständiger Rückgabe des Mietobjektes wird die Aufzeichnung vernichtet. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern, sowie mindestens eine Ausweiskopie zur Abholung der online reservierten Räder.
- Preise/Zahlung
Alle angegebenen Preise für Endverbraucher sind Endpreise inklusive der jeweils am Tage der Bestellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Buchungspreis ist, sofern nicht vorab bereits erfolgt oder anderweitig vereinbart oder durch eine von uns übersendete Rechnung mit Zahlungsziel, spätestens bei Übernahme der Mietsache im Bikeverleih zu zahlen. Wir sind nicht verpflichtet, die Mietsache zu übergeben, sofern der vereinbarte Mietpreis nicht gezahlt ist.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht fristgemäß nach, so mahnt die Bikewelt die fällige Zahlung unter Fristsetzung an. Erfolgt trotz Mahnung und Fristsetzung keine rechtzeitige Zahlung (Eingang auf dem Bankkonto), ist die Bikewelt berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall werden die in Punkt 3 dieser AGB geregelten Stornokosten mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig.
- Storno, Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an die Bike Station zu richten und muss schriftlich (ggf. per Einwurfeinschreiben) erfolgen. Entscheidend ist der Zugang in der Bike Station. Soweit der Rücktritt nicht auf Gründen höherer Gewalt oder sonstigen Gründen beruht, die von der Bike Station zu vertreten sind, ist diese berechtigt, dem Kunden anstelle des Buchungspreises folgende pauschalierte Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen:
Rücktritt bis 7 Tage vor Ausleihtag: 50% des Verleihpreises
Rücktritt bis 3 Tage vor Ausleihtag: 75% des Verleihpreises
Rücktritt am Ausleihtag: 90% des Verleihpreises
Erscheint der Kunde nicht und hat der Kunde uns auch nicht anderweitig informiert gilt das als Rücktritt vom Vertrag am Ausleihtag.
- Übergabe des Fahrzeuges an Dritte
Der Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrrad/den Roller an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Fahrrad/dem Roller durch
den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.
- Mietdauer/Übergabe
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad/den Roller zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verleih möglich. Die verlängerte Mietzeit wird nachberechnet und ist bei Abgabe des Rades/des Rollers sofort zu entrichten.
Die Vermietobjekte werden nicht an Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ausgegeben. Der Gebrauch der Mietsachen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist untersagt. Gleiches gilt bei Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
- Haftungsausschluss des Vermieters
Jeder ist für sich selbst und das Mietfahrrad/den Roller verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrades/des Rollers an.
Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken. Die Bikewelt Schöneck ist in keinem Fall haftbar zu machen, Schadensersatz wird in keinem Fall gewährt!
- Haftung des Mieters
Mit der Übergabe des Fahrrades /des Rollers geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrrad / den Roller beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht, es gilt das Verursacherprinzip. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad/den Roller – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung - in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachver-ständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen gilt folgende pauschale Ersatzpflicht des Kunden:
im Jahr nach dem Tag der Anschaffung 100 % des Anschaffungspreises
im 2. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 80 % des Anschaffungspreises
im 3. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 60 % des Anschaffungspreises
im 4. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 40 % des Anschaffungspreises
und ab dem 5. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 20 % des Anschaffungspreises
Als irreparable Beschädigung gilt jede Beschädigung, deren Reparaturkosten die Höhe des Zeitwertes nach vorstehender Berechnung voraussichtlich übersteigt. Dem Kunden bleibt für jeden Fall der pauschalierten Schadensberechnung der Nachweis vorbehalten, dass der Bikewelt Schöneck ein Schaden nicht, oder nicht in der oben genannten Höhe entstanden ist.
- Nutzung des Leihfahrrades/des Rollers, Verbote
Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Leihfahrrades/des Rollers, bei denen das Fahrrad/der Roller offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Ausdrücklich verboten ist die Teilnahme an Rennveranstaltungen (Downhill/Freeride etc.). Es dürfen nur Räder/Roller auf öffentlichen Straßen bewegt werden, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
- Schäden am Mietobjekt
Der Mieter hat die Pflicht dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden behoben oder falls erforderlich wird auch ein Ersatzfahrrad / Ersatzroller übergeben. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der
Mieter für Schäden am Fahrrad/am Roller und daraus entstehenden Folgeschäden. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten o.g. Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht.
Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowohl evtl. Mehrkosten durch erneute Reparatur. Im Falle einer Beschädigung ist eine Vertragsstrafe in voller Höhe des Schadens zu zahlen und das unmittelbar bei Abgabe des Rades. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.
- Diebstahl / Verlust
Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrrad/den Roller entsprechend zu sichern und zu bewachen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde / Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,- € zu zahlen. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.
- Rückgabe der Mietsachen
Das Fahrrad / der Roller ist gemäß Mietvertrag vollzählig zurückzugeben. Das Fahrrad/der Roller ist im sauberen Zustand zurückzugeben. Alle Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen.
Es ist nicht zulässig, Mietmaterial nach Ladenschluss irgendwo abzustellen und beendet nicht den Mietvertrag. Das gemietete Material muss an einen Mitarbeiter der Bike Station übergeben werden. Halbtagesvermietungen bis 13:30 Uhr, Ganztagsvermietungen bis 17:30 Uhr des gleichen Tages, Mehrtagesvermietungen bis 17:30 Uhr des letzten Tages.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Stand der AGB´s März 2024.
Viel Spaß beim Befahren der Bikepark-Strecken!
Betreiber Bikepark:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck