Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) // Allgemeine Nutzungsregeln
BIKEWELT SCHÖNECK
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) // Allgemeine Nutzungsregeln
1. Risiko und Versicherungen
Alle Nutzer(innen) der Bikewelt Schöneck betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko und befahren die Strecken auf eigene Gefahr.
Sie sind sich der Gefahren und Risiken durch die Benutzung der Strecken vollumfänglich bewusst und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Den Nutzer(innen) wird dringend empfohlen, über eine private Haftpflicht- sowie Unfallversicherung zu verfügen. Es wird empfohlen, eine Krankenversicherungskarte oder entsprechende Notfalldaten mitzuführen.
Während der Öffnungszeiten des Liftbetriebs sowie des Übungsparcours befahren Fahrer(innen) unterschiedlichen Leistungsniveaus gleichzeitig die Strecken, weshalb auf langsamere Fahrer(innen) zu achten ist.
2. Rettungseinsätze
Sollte es zu einem Ausfall der Liftanlage kommen und eine Rettungsaktion eingeleitet werden müssen, sind den Anweisungen des Rettungspersonals Folge zu leisten. Es liegt im Ermessen der Rettungskräfte und der Einsatzleitung, ob eine reine Personenrettung an der Anlage durchgeführt wird oder die sich an der Anlage befindenden Gegenstände (z.B. Roller / Fahrräder / etc.) mit sichergestellt werden können.
Alle Gäste müssen eine gültige Chipkarte ihrer Krankenkasse mitführen.
Minderjährige haben die Einverständniserklärung der Eltern bei sich zu tragen, dass diese im Notfall informiert werden können.
3. Haftungsausschluss
Die Nutzung der Bikewelt Schöneck erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Betreiber auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Nutzungsbestimmungen verursacht werden, haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den technisch einwandfreien Zustand der Mountainbikes und des Equipments ist der Benutzer verantwortlich.
4. Nutzung
Die Nutzung des Bikeparks sowie des Übungsparcours der Bikewelt Schöneck ist nur mit gültiger Eintrittskarte bzw. einem Liftticket erlaubt. Das Ticket muss mitgeführt und bei Verlangen jederzeit vorgezeigt werden können. Bei Nutzung ohne gültiges Ticket wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40 € erhoben. Zusätzlich behält sich der Betreiber vor, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ein Hausverbot auszusprechen. Personen unter 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen. Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Alle Nutzer(innen) der Bikewelt Schöneck haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe Aushang Bike Station / Streckeneinstieg / Liftstationen / Kasse) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und das Eintritts- bzw. Liftticket einzuziehen. Die Mindestgröße für Kinder zur Liftnutzung ohne Erwachsenen beträgt 1,25m. Hunde dürfen nicht mit dem Sessellift befördert werden.
Keine Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln!
5. Kommerzielle Nutzung
Für Veranstaltungen jeglicher Art ist ausschließlich beim Betreiber eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Diesbezüglich sind kommerzielle Aktionen in der Bikewelt Schöneck durch andere untersagt und bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Betreibers.
In der Bikewelt Schöneck können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt werden. Sofern Personen erkennbar sind, erfolgt die Verarbeitung gemäß DSGVO auf Grundlage berechtigter Interessen des Betreibers. Betroffene Personen können der Nutzung ihrer Aufnahmen jederzeit widersprechen.Hierzu zählen auch Werberechte, Fotos und die Vermarktung. Sämtliche Videos und Bilder dürfen ohne Zustimmung des Betreibers nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Jede öffentliche oder kommerzielle Nutzung von Fotos und Videos bedarf der Zustimmung des Betreibers und erfordert stets die Nennung der Location mit "Bikewelt Schöneck".
6. Pflichten und Anweisungen
In der gesamten Bikewelt Schöneck besteht Helmpflicht.
Die konkreten Anforderungen an Art und Umfang der Schutzausrüstung, insbesondere zur Art des Helmes (z. B. Full‑Face‑Helmpflicht), richten sich nach den jeweils geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln der Bikewelt Schöneck.
Weitere Schutzausrüstung (z. B. Protektoren, Handschuhe) wird empfohlen. Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort an der Liftstation (Berg/Tal) oder in der Bike Station zu melden. Hinweisschilder und Markierungen der Bikewelt Schöneck müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Aus Naturschutzgründen dürfen nur die gekennzeichneten Strecken und vorgesehenen Areale befahren werden.
Die Nutzer(innen) des Bikeparks inkl. Übungsparcours der Bikewelt Schöneck haben ohne besondere Aufforderung die Anweisungen des Betreiberpersonals zu befolgen und sich an die Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise zu halten.
7. Bikeschule
Anfängern und Mountainbikern, die noch nie in einem Bikepark gefahren sind, empfehlen wir, einen Bikekurs zu buchen. Aber auch erfahrene Biker bekommen von unseren Profis Tipps für ein noch besseres Fahrgefühl. Kontakt: kurse@dlt-schoeneck.de
8. Anerkennung
Mit der Befahrung / Betretung der Grundstücke auf denen sich die Strecke(n) der Bikewelt Schöneck befinden, sowie durch das Lösen des Eintritts- oder Lifttickets (egal ob per Webshop, am Parkautomaten oder an der Kasse) werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Stand der AGB März 2026.
10. Gerichtsstand
Für Unternehmer ist Gerichtsstand Schöneck/Vogtland.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Betreiber Bikewelt Schöneck:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck
Bikepark, Trailcenter und Übungsparcours Bikewelt Schöneck
Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
Liebe Besucher der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bikewelt Schöneck werden nachfolgend Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln für die Nutzung des Bikeparks, des Trailcenters sowie des Übungsparcours erläutert.
Grundsatz
Bei uns gilt: Safety first!
Das Bikepark-Team bemüht sich, die Strecken, Hindernisse (Obstacles) und Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und in einem möglichst sicheren Zustand zu halten. Dennoch handelt es sich um eine sportliche Freizeitaktivität mit erhöhtem Risiko.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine eigenen Fähigkeiten, den Zustand seines Fahrrads sowie die aktuellen Streckenbedingungen realistisch einzuschätzen. Durch Selbstüberschätzung oder leichtsinniges Fahrverhalten gefährdet ihr euch selbst sowie andere Nutzer.
Anfängern und Mountainbikern, die noch nie in einem Bikepark gefahren sind, empfehlen wir ausdrücklich die Teilnahme an einem Fahrtechnikkurs.
Kurse könnt ihr über unsere Bikeschule buchen:
Bikestation
Tel.: 01717558500
Mail: info@bikestation-schoeneck.de
Damit alle Besucher der Bikewelt Schöneck sicher und mit Spaß fahren können, bitten wir euch, die folgenden Regeln sorgfältig zu lesen und einzuhalten.
Verhaltensregeln
1. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Die Strecken befinden sich teilweise in naturbelassenem Gelände und sind nicht vollständig präpariert oder abgesichert.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
2. Streckensperrungen
Einzelne Strecken oder Streckenabschnitte können aus Sicherheitsgründen (z. B. Wartungsarbeiten, Witterung, Schäden) temporär gesperrt sein.
Absperrungen und Hinweise des Personals sind unbedingt zu beachten.
3. Helm- und Schutzausrüstung
Im gesamten Bikepark, Trailcenter sowie im Übungsparcours gilt eine Fullface-Helmpflicht.
Wir empfehlen dringend das Tragen von:
- Rückenprotektor
- Knie- und Ellbogenschützern
- Handschuhen
- geeigneter Bike-Bekleidung
4. Strecken vor Nutzung besichtigen
Neue Strecken, Hindernisse und Elemente sollten vor der ersten Befahrung besichtigt werden.
5. Eigenverantwortliche Streckenwahl
Jeder Nutzer darf nur Strecken befahren, die seinem Können und seiner Erfahrung entsprechen.
6. Schwierigkeitsgrade der Strecken
Die Strecken sind wie folgt klassifiziert:
- Blau – leicht
- Rot – mittelschwer
- Schwarz – schwer
Die Einstufung stellt eine Orientierung dar und kann je nach Witterung variieren.
7. Befahren nur innerhalb der Streckenmarkierungen
Die Strecken dürfen ausschließlich innerhalb der markierten Bereiche befahren werden.
Das Verlassen der Strecke oder das Befahren außerhalb der Markierungen ist verboten.
8. Sicherheitsabstand
Es ist jederzeit ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrer einzuhalten.
Langsamere oder vorausfahrende Fahrer dürfen nicht gefährdet oder bedrängt werden.
9. Anhalten auf der Strecke
Ein Anhalten auf der Strecke ist nicht erlaubt.
Falls ein Stopp erforderlich ist, muss dieser außerhalb der Fahrspur erfolgen.
10. Chickenways
An vielen Hindernissen gibt es Umfahrungsmöglichkeiten („Chickenways“) für weniger erfahrene Fahrer.
11. Einbahnverkehr
Alle Strecken dürfen nur von oben nach unten befahren werden.
Das Hochfahren oder Hochlaufen auf den Strecken ist streng verboten.
Für den Aufstieg im Trailcenter sind die ausgeschilderten Uphill-Strecken zu nutzen.
12. Nässe und Witterung
Bei Nässe können insbesondere Holzelemente und Wurzeln extrem rutschig sein. Die Fahrweise ist entsprechend anzupassen.
13. Nutzung der Hindernisse
Das Klettern, Sitzen oder Stehen auf Hindernissen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
14. Nutzung des Airbags (Übungsparcours)
Der Airbag darf immer nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden.
Der vorausfahrende Fahrer muss den Airbag vollständig verlassen haben, bevor der nächste Fahrer startet.
15. Nutzung mit Fahrrädern / E-Bikes
Die Nutzung der Anlage ist mit
- Mountainbikes
- Pedelecs bis maximal 25 km/h Unterstützung
gestattet.
Motorisierte Fahrzeuge oder E-Bikes mit Unterstützung über 25 km/h sind nicht zugelassen.
Aus versicherungstechnischen Gründen können diese nicht durch das Personal in die Liftvorrichtungen eingehoben werden.
16. Technischer Zustand des Fahrrads
Das verwendete Fahrrad muss für die Nutzung der Anlage geeignet sein und sich in einwandfreiem technischen Zustand befinden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt:
- Bremsen
- Reifen
- Federung
- Lenker und Vorbau
17. Beschilderung beachten
Alle Schilder, Markierungen und Hinweise sind zwingend einzuhalten.
Im gesamten Gelände ist mit
- Wanderern
- Fußgängern
- Forstfahrzeugen
- Rettungsfahrzeugen
zu rechnen.
18. Geschwindigkeit anpassen
In
- unübersichtlichen Bereichen
- Kreuzungen
- Streckenquerungen
ist besonders langsam und vorsichtig zu fahren.
19. Bockmühlenweg
Auf dem Bockmühlenweg ist mit erhöhtem Personenverkehr zu rechnen.
20. Verhalten bei Stürzen oder Unfällen
Nach einem Sturz ist die Strecke, das jeweilige Element oder der Airbag so schnell wie möglich zu verlassen.
- Nachfolgende Fahrer warnen
- Gefährliche Gegenstände entfernen
- ggf. Erste Hilfe leisten
Im Notfall:
- Notruf 112 wählen
- nächstgelegene Streckenmarkierung als Standort angeben
21. Haftung
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
22. Alkohol, Drogen und Medikamente
Das Befahren der Anlage unter Einfluss von
- Alkohol
- Drogen
- Medikamenten mit beeinträchtigender Wirkung
- sonstigen berauschenden Mitteln
ist streng untersagt.
23. Parken
Besucher der Bikewelt Schöneck nutzen ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen im bzw. am Parkhaus Hohe Reuth.
24. Anweisungen des Personals
Den Anweisungen des Lift- und Bikepark-Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen kann
- die Liftkarte entzogen
- oder ein Hausverweis ausgesprochen
Werden.
25. Foto- und Videoaufnahmen
Im Bikepark, Trailcenter und Übungsparcours können zu Dokumentations-, Marketing- oder Veranstaltungszwecken Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten der Anlage erklären sich Besucher grundsätzlich damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen sie ggf. erkennbar sind, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Betreibers verwendet werden können, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
26. Umwelt und Sauberkeit
Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Die Natur und die Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
27. Kinder und Lift
Die Mindestgröße für Kinder zur Nutzung des Sessellifts ohne Begleitperson beträgt 1,25 m.
Hunde dürfen nicht mit dem Sessellift transportiert werden.
28. Empfehlung: Begleitperson und Mobiltelefon
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen:
- nicht allein zu fahren
- ein Mobiltelefon mitzuführen
29. Öffnungszeiten
Das Befahren der Strecken ist außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten verboten.
Wir wünschen euch viel Spaß und eine sichere Fahrt im
Bikepark, Trailcenter und Übungsparcours der Bikewelt Schöneck!
Betreiber
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck